EuroRechner Lizenz- und Nutzungsbestimmungen für die Windows-Version

Die Nutzung von Software ist im deutschen Urheberrecht ausführlich geregelt. Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen erhalten Sie die Möglichkeit alternativ zu den im Gesetz vorgesehenen Nutzungsmodalitäten eines der folgenden drei Lizenzierungsmodelle zu wählen.

Lizenzierungsmodell 1 - Die persönliche Lizenz

Diese Lizenzform können nur Erwerber wählen, die eine natürliche Person sind. Bei Wahl der persönlichen Lizenz sind sie berechtigt, die Software auf allen PC's zu installieren, deren Hauptbenutzer Sie sind. Hauptbenutzer sind Sie immer dann, wenn der PC von allen weiteren Nutzern weniger als von Ihnen benutzt wird. Die gelegentliche Mitbenutzung der Software durch weitere Personen ist hierbei also gestattet. Zulässig wäre in diesem Lizenzmodell in der Regel beispielsweise die Installation auf Ihren PC im Büro sowie zusätzlich auf Ihrem PC zuhause und auf Ihrem Laptop.

 Der Benutzer verpflichtet sich bei dieser Nutzung uns von allen Haftungsansprüchen freizustellen die hierdurch zusätzlich zu den bei Nutzung nach strenger Auslegung des Urheberrechtes entstehenden Haftungsmöglichkeiten entstehen.

Lizenzierungsmodell 2 - Die gerätebezogene Lizenz

Die Software darf auf einem Arbeitsplatz-PC installiert werden. Dieser darf von beliebig vielen Benutzern verwendet werden. Auch eine Aufstellung zur öffentlichen Nutzung ist zulässig, sofern für die Nutzung dieser Software keine speziellen Gebühren verlangt werden. 

Der Betreiber des PC verpflichtet sich bei dieser Nutzung uns von allen Haftungsansprüchen freizustellen die hierdurch zusätzlich zu den bei Nutzung nach strenger Auslegung des Urheberrechtes entstehenden Haftungsmöglichkeiten entstehen.

Lizenzierungsmodell 3  - Firmenlizenz/Behördenlizenz

Die Software darf auf allen Computern der Firma/Behörde zur Benutzung durch Beschäftigte verwendet werden. Hierzu ist die beliebig häufige Installation auf Laptops und Arbeitsplatz-PC's zulässig. Die Bereitstellung der Anwendung auf Servern ist zulässig, sofern sichergestellt ist, dass eine Nutzung von außerhalb der Firma/Behörde durch nicht zur Firma/Behörde gehörende Nutzer nicht möglich ist. In der Regel ist dies als gewährleistet anzusehen wenn eine Anmeldung mit Passwort am Server erforderlich ist.

Sinngemäß kann diese Lizenzierungsform auch von Schulen, Universitäten und öffentlichen Einrichtungen angewendet werden. Als berechtigte Benutzer sind dann auch die Schüler, Studenten bzw. Besucher der Einrichtung anzusehen.

 Der Lizenznehmer verpflichtet sich bei dieser Nutzung uns von allen Haftungsansprüchen freizustellen die hierdurch zusätzlich zu den bei Nutzung nach strenger Auslegung des Urheberrechtes entstehenden Haftungsmöglichkeiten entstehen.


Datensicherungen

Im Urheberrecht ist geregelt, daß zu Zwecken der Datensicherung eine einzige Kopie der Software angefertigt werden darf. Da diese Regelung völlig praxisfremd ist gestatten wir folgende Handhabung:
Zusätzlich zu den für den Betrieb benötigten Kopien des Programmes auf den PC's darf neben dem Originaldatenträger (bzw. dem Datenträger mit dem originalen Download) eine weitere installationsgeeignete Kopie bereitgehalten werden.
Des weiteren ist es gestattet im Rahmen einer Komplettsicherung  von Festplatten bzw. Rechnern weitere Kopien der installierten Software anzufertigen soweit dies für eine ordnungsgemäße Datensicherung zweckmäßig ist und eine mißbräuchliche Nutzung der Datensicherungen ausgeschlossen wird.


Haftungsbeschränkungen

Nach heutigem Stand der Softwaretechnik ist es nicht möglich, Software zu erzeugen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Qualitätssicherungsmaßnahmen wie z.B. Softwaretest und Reviews in unserem Hause sind unser Beitrag zu einer sicheren Software. Zusätzlich wird unsere Software so konstruiert, das möglichst wenige oder gar keine Wechselwirkungen mit anderen Programmen auftreten.

Der Nutzer von Software muß sich jedoch im klaren darüber sein, daß trotzdem ein gewisses allgemeines Betriebsrisiko - welches in Software grundsätzlich enthalten ist - von ihm selber getragen werden muß.

Wir beschränken unsere Haftung, soweit zulässig, auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Fehler sowie ausschließlich auf solche Fälle in denen eine Haftung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit, soweit zugelassen, ausgeschlossen. Ferner wird in allen zulässigen Fällen die Haftung auf den Kaufpreis des Produktes beschränkt. Hinweis: Bei kostenlosen Bezug des Produktes aus unserem Downloadangebot sind die meisten gesetzlichen Haftpflichten nicht anwendbar und daher ist in der Regel jegliche Haftung ausgeschlossen.


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